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- FRANZÖSISCHES IMMOBILIENRECHT | Henschel Law
Rechtsanwalt für französisches Immobilienrecht in Berlin und bundesweit – Beratung bei Immobilientransaktionen in Frankreich, Due Diligence, Verträgen und Notariatskoordination. Französisches Immobilienrecht Eine Immobilientransaktion in Frankreich bringt viele Besonderheiten mit sich - rechtlich, sprachlich und organisatorisch. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld juristischen Rat einzuholen. Trotz der Europäisierung der Rechtsordnungen unterscheidet sich das französische Immobilienrecht nach wie vor wesentlich vom deutschen Recht. Mit meiner langjährigen Berufserfahrung in einer renommierten Pariser Notariatskanzlei verfüge ich über fundierte Kenntnisse im französischen Immobilienrecht und begleite Sie Schritt für Schritt und sorge dafür, dass Sie sich entspannt auf Ihr neues Projekt konzentrieren können. Ich stehe meinen Mandanten zur Seite, von der Objektsuche über die Vertragsgestaltung bis zum erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Verkaufsprozesses. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch in Fragen des französischen Familien- und Erbrechts kompetent zur Seite. Die Beratung erfolgt nach Wunsch auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Juristische Due Diligence (Kauf/Verkauf). Klare Risikobewertung ihres Vorhabens mit konkreten Handlungsempfehlungen. Koordination aller Beteiligten bis zur Beurkundung. Steuerung der Kommunikation und des Dokumentenflusses zwischen Notariat, Makler und weiteren Akteuren. Unterstützung bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft (copropriété) Beratung im französischen Mietrecht (Wohnraum & Gewerbe). Unterstützung im französischen Bau- und Planungsrecht - von der Wahl des richtigen Verfahrens über die Zusammenstellung des Dossiers. Rechtsanwalt info@henschel-law.com Kauf- und Verkaufsprozess Im Bereich Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich erfolgt eine umfassende Begleitung - von der ersten Vorbereitung der Objektsuche bis zum notariellen Vertragsabschluss. Dazu zählen insbesondere die Unterstützung bei der Auswahl und Vermittlung einer geeigneten Immobilienagentur, die frühzeitige Aufklärung über mögliche rechtliche und tatsächliche Risiken sowie die Prüfung der kauf- bzw. verkaufsrelevanten Unterlagen. Dadurch wird eine strukturierte und verlässliche Durchführung des Kauf- oder Verkaufsvorgangs gewährleistet. Immobilienverwaltung Beratung und Unterstützung bei der Prüfung und Erstellung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen nach dem französischen Zivilgesetzbuch (Code civil). Ergänzend werden typische Themen der Immobilienverwaltung (gestion immobilière) abgedeckt, insbesondere die rechtliche Begleitung laufender Mietverhältnisse, die Abstimmung mit Mietern und Verwaltern, Fragen zu Miete und Nebenkosten, Instandhaltung sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Vertragsänderungen, Kündigungen und Übergaben. Überblick Nachfolgend finden Sie einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Schritte einer Immobilientransaktion in Frankreich. Die Darstellung erfolgt anhand eines fiktiven Beispielfalls zu Illustrationszwecken: Ein Verbraucher erwirbt eine Eigentumswohnung in Paris zu einem Kaufpreis von 500.000 EUR unter Inanspruchnahme einer Immobilienfinanzierung und schließt hierzu einen notariellen Vorvertrag ab. 01 Angebot Erklärung des Käufers, eine bestimmte Immobilie zu einem festgelegten Preis und zu definierten Bedingungen erwerben zu wollen. In der Praxis regelmäßig in Form eines Schreibens an den Verkäufer oder den Immobilienmakler, das per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail übermittelt wird. 04 Anzahlung Bei Abschluss des notariellen Vorvertrags leistet der Käufer in der Regel eine Anzahlung (dépôt de garantie) in Höhe von etwa 5 % bis 10 % des Kaufpreises. Diese dient der Absicherung des Verkäufers und verfällt bei Nichtausübung der Kaufoption als sogenannte Immobilienentschädigung (indemnité d’immobilisation) , sofern der Käufer nicht aus einem vertraglich vorgesehenen Grund zurücktritt. 07 Notarieller Kaufvertrag Mit der Unterzeichnung des endgültigen notariellen Kaufvertrags (acte authentique de vente) erfolgt die Eigentumsübertragung auf den Käufer. Anschließend werden die Schlüssel an den Käufer übergeben. 02 Angebotsannahme Der Verkäufer nimmt das Kaufangebot zu den vorgeschlagenen Bedingungen an. 10 05 Widerrufsrecht 10-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Käufers gemäß Art. L. 271-1 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs (Code de la construction et de l’habitation) . 08 Steuern und Gebühren Der Notar führt die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf anfallenden Steuern (droits de mutation) an die zuständigen Behörden ab und behält die Notargebühren (émoluments) ein. 03 Notarieller Vorvertrag Der notarielle Vorvertrag (compromis de vente oder promesse unilatérale de vente (PUV)) legt die wesentlichen Bedingungen des Immobilienkaufs verbindlich fest und verpflichtet die Parteien, den Kaufvertrag zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen, vorbehaltlich vereinbarter Bedingungen. 06 Finanzierungssicherung Im Rahmen der Finanzierungssicherung warten die Parteien auf die Erteilung des Immobiliendarlehens. Diese wird regelmäßig im notariellen Vorvertrag als aufschiebende Bedingung (condition suspensive) vereinbart. Soll ausnahmsweise keine aufschiebende Bedingung in den Vorvertrag aufgenommen werden, ist hierfür eine handschriftliche Erklärung des Käufers erforderlich. 09 Grundbucheintragung Der Notar veranlasst die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch (service de la publicité foncière (SPF)) . Mit der Eintragung kann der Eigentumsübergang auch gegenüber Dritten geltend gemacht werden.
- Legal notices | Henschel Law
Impressum Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Anbieter Sean Henschel Kolonnenstraße 8 10827 Berlin Deutschland Kontakt info@henschel-law.com Vertretungsberechtigte Person Vertretungsberechtigt: Sean Henschel Inhaltlich verantwortlich: Sean Henschel Berufshaftpflichtversicherung R+V Allgemeine Versicherung AG Voltastraße 84 60486 Frankfurt Zuständige Rechtsanwaltskammer Rechtsanwaltskammer Berlin Littenstraße 9 10179 Berlin T +49 (0)030 306931 0 F +49 (0)030 306931 99 Staat der Rechtsanwaltszulassung: Bundesrepublik Deutschland Es gelten folgenden berufsrechtlichen Regelungen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG). Soziale Medien Dieses Impressum gilt auch für die Social-Media-Kanäle von Henschel Law. Haftung für Inhalte Wir bemühen uns, die Informationen auf unserer Webseite aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Als Anbieter sind wir für eigene Inhalte nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Gesetzliche Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung von Informationen bleiben selbstverständlich bestehen. Haftung für Links Unsere Webseite enthält Links zu externen Angeboten Dritter. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss, weshalb wir dafür keine Verantwortung übernehmen können. Zum Zeitpunkt der Verlinkung haben wir die Seiten sorgfältig geprüft und keine Rechtsverstöße festgestellt. Eine dauerhafte Kontrolle aller verlinkten Inhalte ist jedoch nicht möglich. Sollten uns Verstöße bekannt werden, werden wir die entsprechenden Links sofort entfernen. Urheberrecht Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Art der Verwertung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Anfragen hierzu richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: info@henschel-law.com Anwendbares Recht Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Webseite unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Leitfaden und Checkliste | Henschel Law
Immobilienkauf in Frankreich: Leitfaden und Checkliste Anker 1 Sie haben bereits ein Immobiliengutachten erhalten oder stehen kurz vor der Unterzeichnung des Vorvertrags (compromis oder promesse de vente) - oder sogar schon des endgültigen Kaufvertrags? Dann nutzen Sie diese Checkliste als schnelle Orientierung, bevor Sie unterschreiben. Sie hilft Ihnen dabei, typische Unterlagen, Fristen und Prüfpunkte beim Immobilienkauf in Frankreich im Blick zu behalten. Bitte beachten Sie, dass die hier zur Verfügung gestellte Checkliste keine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzen kann. Sofern eine gründliche rechtliche Überprüfung der Unterlagen gewünscht ist, kann selbstverständlich ein Besprechungstermin vereinbart werden. Inhaltsverzeichnis Beispielfall: Vom Angebot bis zum Notartermin (Überblicksgrafik) Budget & Finanzierung Objektprüfung vor der Angebotsabgabe Angebotsabgabe (offre d'achat) Vorvertrag (compromis und promesse de vente) Prüfung und Vertragsvorbereitung durch den Notar Sicherheitsleistung Widerrufsrecht Notarieller Kaufvertrag Grundbucheintragung Steuerliche Meldung Inhaltsverzeichnis Das sind wir Das ist deine Über-uns-Seite. Dies ist der ideale Ort, um mehr Hintergrundinformationen über dich und deine Website hinzuzufügen. Gib hier ein paar mehr Einblicke und erwecke so das Interesse und die Aufmerksamkeit deiner Besucher. Jede Website hat ihre Geschichte - erzähle Besuchern deine eigene. Dies ist der ideale Ort, um mehr Details zu teilen. Bereite deinen Besuchern mit interessanten Fakten und Geschichten Freude am Lesen, damit sie länger auf der Seite verweilen. Doppelklicke auf das Textfeld, um Inhalte zu bearbeiten. Füge alle Infos hinzu, die du mit deinen Besuchern teilen möchtest. Wenn du ein Unternehmen hast, erzähle etwas über dessen Geschichte. Erläutere deine Unternehmenswerte und wie du dich für Kunden engagierst. Füge ein Foto, Video oder eine Galerie hinzu und erhöhe so die Interaktion. Überblick Nachfolgend finden Sie einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Schritte einer Immobilientransaktion in Frankreich. Die Darstellung erfolgt anhand eines fiktiven Beispielfalls zu Illustrationszwecken: Ein Verbraucher erwirbt eine Eigentumswohnung in Paris zu einem Kaufpreis von 500.000 EUR unter Inanspruchnahme einer Immobilienfinanzierung und schließt hierzu einen notariellen Vorvertrag ab. 01 Angebot Erklärung des Käufers, eine bestimmte Immobilie zu einem festgelegten Preis und zu definierten Bedingungen erwerben zu wollen. In der Praxis regelmäßig in Form eines Schreibens an den Verkäufer oder den Immobilienmakler, das per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail übermittelt wird. 04 Anzahlung Bei Abschluss des notariellen Vorvertrags leistet der Käufer in der Regel eine Anzahlung (dépôt de garantie) in Höhe von etwa 5 % bis 10 % des Kaufpreises. Diese dient der Absicherung des Verkäufers und verfällt bei Nichtausübung der Kaufoption als sogenannte Immobilienentschädigung (indemnité d’immobilisation) , sofern der Käufer nicht aus einem vertraglich vorgesehenen Grund zurücktritt. 07 Notarieller Kaufvertrag Mit der Unterzeichnung des endgültigen notariellen Kaufvertrags (acte authentique de vente) erfolgt die Eigentumsübertragung auf den Käufer. Anschließend werden die Schlüssel an den Käufer übergeben. 02 Angebotsannahme Der Verkäufer nimmt das Kaufangebot zu den vorgeschlagenen Bedingungen an. 10 05 Widerrufsrecht 10-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Käufers gemäß Art. L. 271-1 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs (Code de la construction et de l’habitation) . 08 Steuern und Gebühren Der Notar führt die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf anfallenden Steuern (droits de mutation) an die zuständigen Behörden ab und behält die Notargebühren (émoluments) ein. 03 Notarieller Vorvertrag Der notarielle Vorvertrag (compromis de vente oder promesse unilatérale de vente (PUV)) legt die wesentlichen Bedingungen des Immobilienkaufs verbindlich fest und verpflichtet die Parteien, den Kaufvertrag zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen, vorbehaltlich vereinbarter Bedingungen. 06 Finanzierungssicherung Im Rahmen der Finanzierungssicherung warten die Parteien auf die Erteilung des Immobiliendarlehens. Diese wird regelmäßig im notariellen Vorvertrag als aufschiebende Bedingung (condition suspensive) vereinbart. Soll ausnahmsweise keine aufschiebende Bedingung in den Vorvertrag aufgenommen werden, ist hierfür eine handschriftliche Erklärung des Käufers erforderlich. 09 Grundbucheintragung Der Notar veranlasst die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch (service de la publicité foncière (SPF)) . Mit der Eintragung kann der Eigentumsübergang auch gegenüber Dritten geltend geltend gemacht werden. Up Buget und Finanzierung Siehe Grafik Budget & Finanzierung Objektprüfung vor der Angebotsabgabe Angebotsabgabe (offre d'achat) Vorvertrag (compromis und promesse de vente) Prüfung und Vertragsvorbereitung durch den Notar Sicherheitsleistung Widerrufsrecht Notarieller Kaufvertrag Grundbucheintragung Steuerliche Meldung Up Up Kontakt aufnehmen Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.
