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Französisches Immobilienrecht
Eine Immobilientransaktion in Frankreich bringt viele Besonderheiten mit sich - rechtlich, sprachlich und organisatorisch. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld juristischen Rat einzuholen. Trotz der Europäisierung der Rechtsordnungen unterscheidet sich das französische Immobilienrecht nach wie vor wesentlich vom deutschen Recht.
Mit meiner langjährigen Berufserfahrung in einer renommierten Pariser Notariatskanzlei verfüge ich über fundierte Kenntnisse im französischen Immobilienrecht und begleite Sie Schritt für Schritt und sorge dafür, dass Sie sich entspannt auf ihr neues Projekt konzentrieren können. Ich stehe meinen Mandaten zur Seite, von der Objektsuche über die Vertragsgestaltung bis zum erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Verkaufsprozesses.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch in Fragen des französischen Familien- und Erbrechts kompetent zur Seite.
Die Beratung erfolgt nach Wunsch auf Deutsch, Französisch oder Englisch.
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Juristische Due Diligence (Kauf/Verkauf). Klare Risikobewertung ihres Vorhabens mit konkreten Handlungsempfehlungen.
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Koordination aller Beteiligten bis zur Beurkundung. Steuerung der Kommunikation und des Dokumentenflusses zwischen Notariat, Makler und weiteren Akteuren.
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Unterstützung bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft (copropriété)
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Beratung im französischen Mietrecht (Wohnraum & Gewerbe).
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Unterstützung im französischen Bau- und Planungsrecht - von der Wahl des richtigen Verfahrens über die Zusammenstellung des Dossiers.

Rechtsanwalt
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Kauf- und Verkaufsprozess
Im Bereich Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich erfolgt eine umfassende Begleitung - von der ersten Vorbereitung der Objektsuche bis zum notariellen Vertragsabschluss. Dazu zählen insbesondere die Unterstützung bei der Auswahl und Vermittlung einer geeigneten Immobilienagentur, die frühzeitige Aufklärung über mögliche rechtliche und tatsächliche Risiken sowie die Prüfung der kauf- bzw. verkaufsrelevanten Unterlagen. Dadurch wird eine strukturierte und verlässliche Durchführung des Kauf- oder Verkaufsvorgangs gewährleistet.

Immobilienverwaltung
Beratung und Unterstützung bei der Prüfung und Erstellung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen nach dem französischen Zivilgesetzbuch (Code civil). Ergänzend werden typische Themen der Immobilienverwaltung (gestion immobilière) abgedeckt, insbesondere die rechtliche Begleitung laufender Mietverhältnisse, die Abstimmung mit Mietern und Verwaltern, Fragen zu Miete und Nebenkosten, Instandhaltung sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Vertragsänderungen, Kündigungen und Übergaben.

Überblick
Nachfolgend finden Sie einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Schritte einer Immobilientransaktion in Frankreich. Die Darstellung erfolgt anhand eines fiktiven Beispielfalls zu Illustrationszwecken:
Ein Verbraucher erwirbt eine Eigentumswohnung in Paris zu einem Kaufpreis von 500.000 EUR unter Inanspruchnahme einer Immobilienfinanzierung und schließt hierzu einen notariellen Vorvertrag ab.
01
Angebot
Erklärung des Käufers, eine bestimmte Immobilie zu einem festgelegten Preis und zu definierten Bedingungen erwerben zu wollen. In der Praxis regelmäßig in Form eines Schreibens an den Verkäufer oder den Immobilienmakler, das per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail übermittelt wird.
04
Anzahlung
Bei Abschluss des notariellen Vorvertrags leistet der Käufer in der Regel eine Anzahlung (dépôt de garantie) in Höhe von etwa 5 % bis 10 % des Kaufpreises. Diese dient der Absicherung des Verkäufers und verfällt bei Nichtausübung der Kaufoption als sogenannte Immobilienentschädigung (indemnité d’immobilisation), sofern der Käufer nicht aus einem vertraglich vorgesehenen Grund zurücktritt.
07
Notarieller Kaufvertrag
Mit der Unterzeichnung des endgültigen notariellen Kaufvertrags (acte authentique de vente) erfolgt die Eigentumsübertragung auf den Käufer. Anschließend werden die Schlüssel an den Käufer übergeben.
02
Angebotsannahme
Der Verkäufer nimmt das Kaufangebot zu den vorgeschlagenen Bedingungen an.
05
Widerrufsrecht
10-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Käufers gemäß Art. L. 271-1 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs (Code de la construction et de l’habitation).
08
Steuern und Gebühren
Der Notar führt die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf anfallenden Steuern (droits de mutation) an die zuständigen Behörden ab und behält die Notargebühren (émoluments) ein.
03
Notarieller Vorvertrag
Der notarielle Vorvertrag (compromis de vente oder promesse unilatérale de vente (PUV)) legt die wesentlichen Bedingungen des Immobilienkaufs verbindlich fest und verpflichtet die Parteien, den Kaufvertrag zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen, vorbehaltlich vereinbarter Bedingungen.
06
Finanzierungssicherung
Im Rahmen der Finanzierungssicherung warten die Parteien auf die Erteilung des Immobiliendarlehens. Diese wird regelmäßig im notariellen Vorvertrag als aufschiebende Bedingung (condition suspensive) vereinbart. Soll ausnahmsweise keine aufschiebende Bedingung in den Vorvertrag aufgenommen werden, ist hierfür eine handschriftliche Erklärung des Käufers erforderlich.
09
Grundbucheintragung
Der Notar veranlasst die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch (service de la publicité foncière (SPF)). Mit der Eintragung kann der Eigentumsübergang auch gegenüber Dritten geltend geltend gemacht werden.