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Ausländerrecht

Die deutsche Staatsangehörigkeit bietet vielfältige Vorteile im Alltag und im Berufsleben. Der deutsche Reisepass zählt zu den wertvollsten Pässen weltweit und ermöglicht in vielen Fällen visumfreies bzw. erleichtertes Reisen. Zudem vermittelt die deutsche Staatsangehörigkeit zugleich die Unionsbürgerschaft und damit verbundene Rechte, insbesondere die Freizügigkeit sowie erleichterte Möglichkeiten, in anderen EU-Mitgliedstaaten zu leben, zu arbeiten und sich niederzulassen.

Für ausländische Staatsangehörige mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland kann eine Einbürgerung in Betracht kommen. Ob sie möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, richtet sich nach den persönlichen Umständen und den jeweils vorzulegenden Nachweisen. Je nach Fallgestaltung -insbesondere bei Fragen der Mehrstaatigkeit oder internationalen Bezügen – ist eine sorgfältige Prüfung der Anforderungen und der erforderlichen Unterlagen erforderlich.

Als Doppelstaatler mit unterschiedlichen Wurzeln kenne ich die Chancen und Stolpersteine der Mehrstaatigkeit aus eigener Erfahrung. Als Rechtsanwalt ist es mir ein persönliches Anliegen, Menschen auf diesem Weg klar, empathisch und rechtssicher zu begleiten.

Im Einbürgerungsverfahren erfolgt eine strukturierte rechtliche Begleitung: von der Prüfung der Voraussetzungen und der Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise bis zur Ausarbeitung und Einreichung des Antrags. Darüber hinaus kann die Kommunikation mit den zuständigen Behörden übernommen, Rückfragen bearbeitet und bei Verzögerungen oder rechtlichen Streitfragen unterstützt werden. Ergänzend werden Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeitsrecht bereitgestellt.

Henschel Law unterstützt Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:​​

 

  • Einbürgerung & doppelte Staatsbürgerschaft (DE): Ich prüfe Voraussetzungen, begleite den Antrag und berate zur Mehrstaatigkeit nach der Reform vom 27.06.2024.

  • Arbeit & Langaufenthalt Deutschland (u. a. EU Blue Card): Ich wähle mit Ihnen den passenden Aufenthaltstitel und begleite den Prozess bis zur Erteilung - inklusive Optionen auf Niederlassungserlaubnis. 

  • Familiennachzug (DE): Ich berate zu Voraussetzungen, Nachweisen und Fristen und koordiniere den Nachzug von Ehepartnern, Kindern und Eltern.

  • Daueraufenthalt (DE): Ich prüfe Ihre Optionen auf Niederlassungserlaubnis und bereite den Antrag vor - etwa mit verkürzten Fristen für Inhaber einer Blauen Karte EU. 

Rechtsanwalt Sean Henschel, Anwalt für französisches Immobilienrecht. Beratung für Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich

Rechtsanwalt  
info@henschel-law.com

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