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Lizenzrecht

Das Lizenzrecht spielt eine zentrale Rolle, wenn Rechte an geistigem Eigentum genutzt, übertragen oder wirtschaftlich verwertet werden sollen. Dies betrifft insbesondere Marken, Designs, urheberrechtlich geschützte Werke, Software, Know-how sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte.

 

Klare und rechtssichere Lizenzvereinbarungen helfen dabei, Umfang, Dauer und Grenzen der Nutzung verbindlich festzulegen. Dies gilt sowohl für die Einräumung von Nutzungsrechten als auch für die Prüfung bestehender Lizenzverträge oder die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.

 

Ich berate und vertrete Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit eingeräumten oder genutzten Rechten. Dabei unterstütze ich Sie insbesondere bei Fragen zu Nutzungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Kündigung, Exklusivität, Unterlizenzierung und Vertragsverletzungen.

Die Beratung erfolgt nach Wunsch auf Deutsch, Französisch oder Englisch.

​Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen:  

 

  • Prüfung und Gestaltung von Lizenzverträgen

  • Beratung vor Abschluss einer Lizenzvereinbarung

  • Verhandlung von Lizenzverträgen

  • Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten

  • Beratung zum Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte

  • Beratung zu exklusiven und nicht-exklusiven Lizenzen

  • Regelungen zu Laufzeit, Kündigung und Verlängerung von Lizenzverträgen

  • Beratung zu Lizenzgebühren und Vergütungsmodellen

  • Prüfung von Unterlizenzierungen

Rechtsanwalt Sean Henschel, Anwalt für französisches Immobilienrecht. Beratung für Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich

Rechtsanwalt  
info@henschel-law.com

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